Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die DKUR24 – Deutsche Kraftfahrzeug Unfallregulierung, Nobelstraße 70, 12057 Berlin, als Betreiberin der Website dkur24.de (nachstehend: DKUR24).
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen DKUR24 und dem Kunden. Der Kunde kann über die Internetseite www.dkur24.de einen Kfz-Unfall melden. Die Schadenmeldung ermöglicht es dem Kunden, die Bearbeitung und Abwicklung seines Verkehrsunfalls einzuleiten, und gibt ihm die Möglichkeit, auf bestimmte Services und Produkte aus dem Partnernetzwerk der DKUR24 zuzugreifen, die ihm Vorteile bringen und auf die er sonst keinen Zugriff hätte. Die Abwicklung ist mit keinerlei Kosten für den Kunden verbunden, sofern es sich um einen unverschuldeten Kfz-Unfall handelt.
Sofern dies dem Kunden nicht ausdrücklich im Einzelfall anders mitgeteilt wird, fungiert DKUR24 ausschließlich als Vermittler unterschiedlicher Leistungen. Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und einem seitens DKUR24 vermittelten Diensteanbieter kommen ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien zustande; DKUR24 ist nicht Partei eines solchen Vertragsverhältnisses und haftet insofern nicht für vertragliche Primär- oder Sekundäransprüche zwischen den Vertragsparteien.
Soweit der Kunde in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und diesen DKUR24 über die dazu vorgesehenen Kommunikationswege (Website, E-Mail, Telefon und sonstige) meldet, kommt das Auftragsverhältnis zur Abwicklung des gemeldeten Verkehrsunfalls mit DKUR24 durch die einzelfallbezogene Annahme durch DKUR24 (in der Regel per E-Mail) zustande.
Nach erklärter Annahme wird DKUR24, soweit dies angesichts der jeweiligen Sachlage im Einzelfall sinnvoll, faktisch und rechtlich möglich und vom Kunden gewünscht ist, einzeln oder insgesamt folgende Abwicklungsleistungen im Sinne einer unentgeltlichen Geschäftsbesorgung für den Kunden erbringen:
Der Kunde kann aus diesen angebotenen Leistungen frei wählen, welche er beziehen oder nicht beziehen möchte. Er kann insbesondere auch einzelne Leistungen durch von ihm selbst ausgesuchte Dienstleister erbringen lassen. Da die Vermittlung von Leistungen im vorbezeichneten Sinne nach dem jeweiligen Einzelfall und den Wünschen des Kunden stark variiert, besteht keine Verpflichtung der DKUR24, Leistungen an den Kunden zu vermitteln.
Der Kunde bevollmächtigt durch die Meldung des Unfalls die DKUR24, die unter Ziff. 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Diensteanbieter einzeln oder insgesamt mit Wirkung für den Kunden mit der jeweils von ihnen angebotenen Leistung zu beauftragen. Im Sinne einer schnellen Unfallabwicklung wird DKUR24 auf Wunsch des Kunden in der Regel sofort mit der Auftragsausführung beginnen, sodass ab diesem Zeitpunkt kein Widerrufsrecht des Kunden mehr besteht. Der Kunde kann jedoch seine Beauftragung von Teilleistungen jederzeit widerrufen, solange mit der Ausführung der jeweiligen Teilleistung (zum Beispiel Erstellung eines Gutachtens) noch nicht begonnen wurde.
Dem Kunden ist bewusst, dass die Beauftragung von Diensteanbietern im vorbezeichneten Sinne die Übermittlung personenbezogener Daten des Kunden an solche Diensteanbieter zwingend erforderlich macht, damit diese ihre jeweilige Leistung gegenüber dem Kunden erbringen können. DKUR24 wird sich bei der Übermittlung personenbezogener Daten an solche Diensteanbieter auf das unabdingbar erforderliche Maß beschränken.
Die Abwicklung von Verkehrsunfällen beinhaltet in der Regel Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Ersatzleistungen durch den jeweiligen Versicherer sowie bezüglich der Vergütung der im Rahmen der Abwicklung beteiligten Dienstleister. Soweit mit der Geltendmachung bzw. Regulierung des Verkehrsunfalls gegenüber dem Versicherer eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt wird, wird der Kunde dieser eine entsprechende gesonderte Geldempfangsvollmacht erteilen. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei wird sodann in der Regel erhaltene Geldbeträge abzüglich der ihr selbst entstandenen Kosten und etwaiger ihr bekannter Ansprüche von anderen Dienstleistern direkt an den Kunden auszahlen und hierüber ordnungsgemäß Rechnung legen. Der Kunde kann die jeweils tätige Rechtsanwaltskanzlei auch anweisen, die Auszahlung von Schadensersatzleistungen durch die Versicherung unmittelbar an ihn zu veranlassen.
Die durch DKUR24 gegenüber dem Kunden erbrachten und vermittelten Leistungen sind zu jeder Zeit für den Kunden kostenlos, es sei denn, der Kunde nimmt einzelfallbezogen ausdrücklich ein Angebot der DKUR24 auf Durchführung einer kostenpflichtigen Leistung an, und die durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten sind ihm im Vorfeld klar und eindeutig mitgeteilt worden. DKUR24 wird den Kunden gleichermaßen von Kosten der Kooperationsdienstleister freihalten, deren Leistungen durch DKUR24 vermittelt worden sind, es sei denn, es handelt sich um ausdrücklich gegenüber dem Kunden als kostenpflichtig mitgeteilte Leistungen im Sinne des vorstehenden Satzes.
Es ist möglich, dass DKUR24 im Zusammenhang mit den angebotenen Services von dritter Seite Zuwendungen erhält (z.B. in Form von Vermittlungsprovisionen, Nutzungsentgelten, Lizenzgebühren, Werbekostenzuschüssen und ähnlichem). Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass zur Sicherstellung und zum Betrieb der für den Kunden kostenlosen Services der DKUR24 sowie zur Gewährleistung einer hochwertigen Servicequalität derartige Zuwendungen notwendig sind. § 667 BGB wird ausdrücklich abbedungen. Ebenso abbedungen wird der Regelungsgehalt des § 666 BGB, soweit sich dies nicht auf Informationen bezieht, die die tatsächliche Abwicklung im Rahmen eines in Anspruch genommenen Services betreffen oder für deren Rechenschaftslegung DKUR24 ausdrücklich eine Pflicht übernommen hat.
Der Kunde ist im Rahmen der Abwicklung bei der DKUR24 verpflichtet, seine mit der Schadenmeldung angegebenen personenbezogenen und Fahrzeugdaten wahrheitsgemäß abzugeben und stets auf einem aktuellen Stand zu halten. Der Kunde ist ferner verpflichtet, der DKUR24 im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Services – insbesondere bei der Unfallabwicklung – stets vollständig wahrheitsgetreue Informationen zu unterbreiten. Der Kunde erkennt an, dass vollständige und wahrheitsgemäße Informationen zur Durchführung der von DKUR24 angebotenen Services unabdingbar erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere im Falle der Inanspruchnahme des Services Unfallabwicklung sämtliche tatsächlichen Informationen zum Unfallhergang und damit in Zusammenhang stehende Informationen. Dem Kunden ist bewusst, dass fehlerhafte Informationen insbesondere im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Services Unfallabwicklung unter Umständen zu der Verursachung von Kosten an sich oder von erhöhten Kosten durch die Beauftragung von dritten Dienstleistern führen können, für die der Kunde persönlich haftet.
Soweit der Kunde wissentlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gegenüber der DKUR24 macht, insbesondere im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Hergang eines Verkehrsunfalls, haftet er der DKUR24 für sämtliche Kosten, die diese verauslagt hat und infolge falscher Angaben des Kunden nicht von dritter Seite erstattet erhalten kann. Die Haftung des Kunden gegenüber Dritten (z.B. im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Verkehrsunfalls beauftragten Personen) bleibt von diesen Bestimmungen unberührt und ist Gegenstand eines zwischen dem Kunden und einem solchen Dritten zustande gekommenen Vertragsverhältnisses.
DKUR24 wird im Rahmen der von ihr angebotenen Services ausschließlich als Vermittler von Leistungen dritter Personen tätig; sie haftet daher nicht für wie immer geartete Ansprüche oder Schäden, die aus einem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und solchen dritten Personen entstehen. Solche dritten Personen sind nicht Erfüllungsgehilfen der DKUR24.
Soweit DKUR24 im Rahmen der angebotenen Services eigene Leistungen gegenüber dem Kunden erbringt, ist ihre Haftung grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Pflichten, die die Durchführung des Services überhaupt erst ermöglichen (sog. Kardinalpflichten), sowie für Pflichten, für die DKUR24 eine Garantie übernommen hat.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die DKUR24 erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, der Datenschutz-Grundverordnung sowie aufgrund der Bestimmungen der Datenschutzerklärung der DKUR24.
Die DKUR24 wird außerhalb notwendiger Übermittlungsvorgänge im Zusammenhang mit der Nutzung der Services durch den Kunden keine personenbezogenen Daten ohne gesonderte Einwilligung des Kunden weitergeben.
Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen seine Unfallabwicklung bei der DKUR24 auflösen lassen. Die schriftliche Mitteilung ist an folgende Adresse zu richten:
Eine Nutzung der Services der DKUR24 ist ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Auflösungswunsches nicht mehr möglich. Soweit eine Unfallabwicklung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, wird dieser Vorgang noch durch die DKUR24 abgeschlossen und nach Abschluss binnen gesetzlicher Frist gelöscht.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
Dem Kunden ist bekannt, dass die DKUR24 sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Services vom Sitz der Gesellschaft aus unternimmt. Erfüllungsort hinsichtlich sämtlicher Bestandteile der angebotenen Services ist daher Berlin.
Soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Europäischen Union hat, Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der DKUR24 und dem Kunden Berlin.
Für die Nutzung der Services gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die folgenden Geschäfts- und Honorarbedingungen gelten für die von DKUR24 vermittelten KFZ-Sachverständigenbüros und werden dem Auftraggeber im Rahmen der Auftragsvergabe (Vollmachts- und Auftragsformular) gesondert zur Kenntnis gebracht und zur Annahme vorgelegt.
1.1 Der/die Auftraggeber/in verzichtet im Sinne des § 151 BGB auf die Annahmeerklärung des vorliegend erteilten Auftrages. Mit Zusendung des/der erstellten Werke/Werkes wird dem/der Auftraggeber/in die Annahme konkludent bestätigt.
1.2 Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter des vermittelten KFZ-Sachverständigenbüros im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Auftrag sind rechtlich nur bindend, wenn diese vom KFZ-Sachverständigenbüro ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.
2.1 Die vom KFZ-Sachverständigenbüro angenommenen Aufträge werden durchgeführt bzw. Gutachten, Reparaturbestätigungen, Stellungnahmen, Prüfungsberichte, Berechnungen u.ä. werden erstattet nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung des Standes der Technik und – soweit nicht entgegenstehende Vereinbarungen schriftlich getroffen sind – in der im KFZ-Sachverständigenbüro üblichen Handhabung. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, wird keine Verantwortung für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrunde liegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften übernommen.
2.2 Der Umfang der Arbeiten des KFZ-Sachverständigenbüros wird bei Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ihm ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen nicht mehr zugemutet werden kann. Der Auftraggeber hat jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
3.1 Die vom KFZ-Sachverständigenbüro angegebenen Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.2 Sofern das KFZ-Sachverständigenbüro eine verbindliche Auftragsfrist aus Gründen, die es zu vertreten hat, überschreitet und dadurch in Verzug gerät, ist der Auftraggeber berechtigt, soweit er wegen Verzuges einen Schaden erlitten hat, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche Verzug von 1% des aufgrund dieses Vertrages rückständigen Auftragswertes bis zu insgesamt höchstens 25% des aufgrund Verzuges rückständigen Auftragswertes geltend zu machen. Für weitergehende Schadenersatzansprüche gilt Regelung Nr. 5.
3.3 Setzt der Auftraggeber dem KFZ-Sachverständigenbüro während dessen Verzuges eine angemessene Nachfrist und lässt das KFZ-Sachverständigenbüro diese Frist aus von ihm zu vertretenden Gründen verstreichen, oder wird dem KFZ-Sachverständigenbüro die Leistung aus einem von ihm zu vertretenden Grund unmöglich, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der in Ziff. 3.2 bestimmten Verzugsentschädigung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.1 Die Gewährleistung des KFZ-Sachverständigenbüros umfasst nur die ihm gemäß Nr. 2.1 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüften Teile gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt das KFZ-Sachverständigenbüro keine Verantwortung für Konstruktion, Materialausbau und Bau der untersuchten Fahrzeuge, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind. Auch in letzterem Fall werden die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen.
4.2 Die Gewährleistungspflicht des KFZ-Sachverständigenbüros ist beschränkt auf die Nachbesserung eines Fehlers oder Mangels und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft auf die Herbeiführung dieser Eigenschaft innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung oder Herbeiführung der Eigenschaft fehl, d.h. wird diese unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder vom KFZ-Sachverständigenbüro unberechtigt verweigert oder ungebührlich verzögert, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
4.3 Eine Haftung für bestimmte Eigenschaften, insbesondere dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist, übernimmt das KFZ-Sachverständigenbüro nur, wenn eine entsprechende Zusicherung der betreffenden Eigenschaft erfolgt ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung aufgrund zugesicherter Eigenschaften ist ausgeschlossen, sofern die Zusicherung nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus §§ 463, 480 Abs. 2, 635 BGB wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
4.4 Beruht ein Fehler oder Mangel, der kein Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft darstellt, auf einem vom KFZ-Sachverständigenbüro zu vertretenden Umstand, so haftet das KFZ-Sachverständigenbüro für einen dem Auftraggeber hierfür entstehenden Schaden bei nur leicht fahrlässiger Schadenverursachung durch Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten je Auftrag bis zu einem Betrag von maximal 1.022.583,00 EUR für Personenschäden, 511.291,00 EUR für Sachschäden und 255.645,90 EUR für Vermögensschäden. Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 633 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 476a BGB bleiben unberührt.
4.5 Die Haftungsbeschränkungen der Nummern 4.3 und 4.4 gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter des KFZ-Sachverständigenbüros sowie der von ihm eingeschalteten Sachverständigen.
Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbaren und mittelbaren Schaden – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz wegen positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit diese über die unter Nr. 3.2, 3.3, 4.2 bis 4.5 übernommene Haftung und Gewährleistung hinausgehen, es sei denn, es wird in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter des KFZ-Sachverständigenbüros sowie der von ihm eingeschalteten Sachverständigen.
6.1 Für das Honorar des Schadensgutachtens gelten die nachstehend unter 10.1 aufgeführten Honorartableaus und Bestimmungen als vereinbart. Die Honorare für sonstige Leistungen, wie unter 10.2 bis 10.4 aufgeführt, werden nach den dort aufgeführten Honorartableaus bzw. Bestimmungen berechnet.
6.2 Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen gestellt werden.
6.3 Die Entgelte sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
6.4 Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird in der bis zur abschließenden Durchführung des Auftrages jeweils gültigen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu den Entgelten erhoben und bei Rechnungserstellung gesondert ausgewiesen.
6.5 Beanstandungen unserer Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.
7.1 Von schriftlichen Unterlagen, die dem KFZ-Sachverständigenbüro zur Einsicht überlassen werden und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf es Abschriften zu seinen Akten nehmen.
7.2 Das KFZ-Sachverständigenbüro behält sich die Urheberrechte an den von ihm erstellten Gutachten, Stellungnahmen, Prüfungsergebnissen, Berechnungen sowie allen sonstig erstellten Werken vor.
8.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist, soweit die Voraussetzungen gem. § 38 ZPO vorliegen, Berlin. Dies gilt insbesondere im Rahmen von Mahnverfahren.
8.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Berlin.
8.3 Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem zwischen inländischen Vertragspartnern geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kaufleuten i.S.v. § 24 AGB-Gesetz sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.
9.2 Gehört der Auftraggeber nicht dem in Ziffer 9.1 bezeichneten Personenkreis an, gelten diese Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe: Die vom Sachverständigenbüro angegebenen Auftragsfristen sind entgegen Ziffer 3.1 verbindlich. Die Begrenzung der Schadenersatzansprüche in Ziffer 3.2 gilt nicht bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzungen des Sachverständigenbüros.
10.1 Honorar für das Beweissicherungsgutachten (Grundhonorar, aufgeführt unter 10.1a; zuzüglich Nebenkosten und sonstiger Kosten, aufgeführt unter 10.1b; zuzüglich Fremdkosten, aufgeführt unter 10.4).
| Schadenhöhe brutto bis einschl. | Grundhonorar netto | Schadenhöhe brutto bis einschl. | Grundhonorar netto |
|---|---|---|---|
| 500,00 | 255,00 | 7.000,00 | 834,00 |
| 750,00 | 305,00 | 7.500,00 | 860,00 |
| 1.000,00 | 337,00 | 8.000,00 | 890,00 |
| 1.250,00 | 374,00 | 8.500,00 | 920,00 |
| 1.500,00 | 405,00 | 9.000,00 | 950,00 |
| 1.750,00 | 434,00 | 9.500,00 | 995,00 |
| 2.000,00 | 458,00 | 10.000,00 | 1.061,00 |
| 2.250,00 | 485,00 | 12.500,00 | 1.250,00 |
| 2.500,00 | 507,00 | 15.000,00 | 1.355,00 |
| 2.750,00 | 530,00 | 17.500,00 | 1.533,00 |
| 3.000,00 | 555,00 | 20.000,00 | 1.670,00 |
| 3.500,00 | 593,00 | 22.500,00 | 1.796,00 |
| 4.000,00 | 636,00 | 25.000,00 | 1.985,00 |
| 4.500,00 | 675,00 | 27.500,00 | 2.079,00 |
| 5.000,00 | 714,00 | 30.000,00 | 2.226,00 |
| 5.500,00 | 756,00 | 32.500,00 | 2.352,00 |
| 6.000,00 | 786,00 | 35.000,00 | 2.615,00 |
| 6.500,00 | 810,00 |
Das unter 10.1a abgebildete Grundhonorar entspricht den vorgegebenen Honorarkorridoren der in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt in 2021 durchgeführten Honorarumfrage der Sachverständigenverbände VKS, BVK, FSP, interexpert sowie BVS.
| Position | Satz |
|---|---|
| Fahrtkosten je km | 0,42 |
| EDV-Gebühren: Fremdleistung Datenbank Kalkulation | 20,00 |
| EDV-Gebühren: Fahrzeugbewertung | 20,00 |
| Fahrtzeitaufwand je Person, je Stunde | 120,00 |
| Zertifikatsabfrage Altfahrzeuge | 19,50 |
| Restwertermittlung | 17,50 |
| Zertifikatsabfrage Classic Data | 19,00 |
| Original-Gutachten je Seite | 1,40 |
| Zweitausfertigung je Seite | 1,00 |
| Weitere Ausfertigungen je Seite | 0,50 |
| Schriftsatz je 1.000 Zeichen | 0,90 |
| Erster Lichtbildersatz je Bild | 2,00 |
| Zweiter Lichtbildersatz je Bild | 1,00 |
| Dritter und weitere Lichtbildersätze je Bild | 0,50 |
| Porto und Telefonkosten je Gutachten | 15,00 |
| CD Oldtimer-Kurzbewertung / Schätzstelle | ab 142,85 |
| KFZ-Wertgutachten PKW / Schätzstelle | ab 252,10 |
| Aufträge mit Abrechnung gem. JVEG – Kraftfahrzeugschäden und Kraftfahrzeugbewertung, je Stunde | 120,00 |
Die unter 10.1b abgebildeten Nebenkosten entsprechen den vorgegebenen Richtwerten der Entscheidung des BGH vom 26.04.2016 – VI ZR 50/15, wonach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) eine Orientierungsfunktion für die Angemessenheit der Nebenkosten zugesprochen wird. Der Fahrtzeitaufwand zum Besichtigungs- und Dokumentationsort ist nicht mit dem Grundhonorar abgegolten; er bemisst sich direkt nach § 8 Abs. 2 JVEG, wonach die erforderlichen Reise- und Wartezeiten zu vergüten sind.
10.1 c Der Stundenverrechnungssatz für die Auftragsarten Kraftfahrzeugschäden und Kraftfahrzeugbewertung in Höhe von 120,00 € netto ergibt sich aus § 9 Abs. 1 JVEG, Anlage 1, Teil 1, Nr. 21.1 und 36.2.
10.1 d Das gemäß 10.1a dargelegte Grundhonorar für die Begutachtung eines Fahrzeuges kann sich zwischen 10% und 40% erhöhen, sofern die benötigten Fahrzeugdaten im Hinblick auf den zu kalkulierenden Schaden nicht in den vom Sachverständigenbüro genutzten Softwareprogrammen (DAT/Audatex) hinterlegt sind und folglich eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die manuelle Recherche der Schadenkalkulation erforderlich wird. Gleichfalls erhöht sich das Grundhonorar gemäß 10.1a zwischen 10% und 40%, sofern es sich bei dem zu begutachtenden Fahrzeug um einen Oldtimer bzw. ein Sonderfahrzeug handelt oder das Fahrzeug über Sonderausstattungen oder Spezialanfertigungen verfügt, deren Recherche eine zusätzliche Arbeitsbelastung über das übliche Maß hinaus beinhaltet.
10.2 Das Honorar für Nachbesichtigungsgutachten, Nachtragsgutachten, Prüfgutachten, Rekonstruktionsgutachten, Kausalitätsgutachten, technische Gutachten sowie Rechnungsprüfungsberichte berechnet sich je nach Zeitaufwand gemäß Stundensatz in Höhe von 185,00 € netto je Stunde, zuzüglich der unter Ziffer 10.4 aufgeführten Fremdkosten.
10.3 Das Honorar für Stellungnahmen und Sondergutachten erfolgt je nach Zeitaufwand gemäß Stundensatz in Höhe von 210,00 € netto je Stunde, zuzüglich 0,90 € pro 1.000 Zeichen des Schriftsatzes, zuzüglich eventuell angefallener Nebenkosten.
10.4 Als Fremdkosten bezeichnet ist die Rechnungsstellung von Drittfirmen für erforderliche Arbeiten zur Erstellung der unter den Ziffern 10.1 und 10.2 genannten Gutachten und Berichte (z.B. Fehlerspeicherauslesung, Demontage/Freilegung, Achs- und Karosserievermessung).
Der Auftraggeber legitimiert das KFZ-Sachverständigenbüro zur Einholung aller nötigen und erforderlichen Informationen bei und gegenüber Behörden, Gerichten, Versicherungen, Anwälten und sonstigen Dritten, die zweckdienlich sind, um die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, die Reparaturdauer, den Restwert, die Vorschadenrecherche sowie die Honorarnote des zu erstellenden Gutachtens bestimmen zu können. Dies gilt auch nach Erstellen des Gutachtens, sofern es erforderlich wird, die genannten Werte neu festzusetzen.
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
12.2 Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.
Mit der Neufassung des § 312b BGB wird dem Verbraucher ein Widerrufsrecht eingeräumt: Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Erstellung des KFZ-Schadengutachtens zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Vertragsschlusses. Gleichfalls hat der Auftraggeber das Recht, bei Bedingungseintritt den Vertrag über die Fertigung einer Stellungnahme sowie den Vertrag über die Fertigung eines Nachbesichtigungsgutachtens, einer Reparaturbestätigung, eines Nachtragsgutachtens, eines Rekonstruktionsgutachtens, eines Kausalitätsgutachtens, eines technischen Gutachtens sowie eines Rechnungsprüfungsberichtes binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist eine eindeutige Erklärung (z.B. mit postalisch versandtem Brief, per Telefax oder E-Mail) an die DKUR24, Nobelstraße 70, 12057 Berlin, oder direkt an das beauftragte Sachverständigenbüro zu richten.
Wird das KFZ-Schadensgutachten sofort und vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist benötigt, kann der Auftraggeber unter Verlust seines Widerrufsrechts die sofortige Ausarbeitung des KFZ-Schadensgutachtens verlangen. Mit der Fertigstellung des Gutachtens erlischt das Widerrufsrecht in diesem Fall.
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